Ausbildung an unserer Fliegerschule zum Flugzeugführer

 

Wir bieten Ihnen die Ausbildung zum Privatflugzeugführer PPL/A (Privatpilotenlizenz) und zum Luftsportgeräteführer  (Ultraleichtflugzeugführer) an.

Als Privatflugzeugführer haben Sie die Möglichkeit Motorflugzeuge von mehr als 450 kg (max. 2-sitzig) Abfluggewicht bis zu in der Regel 2000 kg (max. 4-sitzig) Abfluggewicht zu fliegen. Auch größere Flugzeuge sind möglich. Dieses richtet sich dann nach der Klassenberechtigung. Eine Nachtflugqualifikation ist später ebenfalls möglich.
Diese Lizenz darf nur für rein private Zwecke genutzt werden und wird für eine maximale Gültigkeit von 5 Jahren ausgestellt. Ausschlaggebend hierfür ist die Gültigkeit Ihrer bescheinigten Fliegertauglichkeit.
Als Luftsportgeräteführer haben Sie die Möglichkeit Ultraleichtflugzeuge (Flugzeuge mit einem Abfluggewicht bis zu 450 kg) zu fliegen. Diese Fliegerei bietet nicht immer alle Möglichkeiten wie beim PPL/A, ist aber die kostengünstige Variante.
 
Ausbildungsvoraussetzungen (für PPL/A und UL gleich):
 
Mindestalter 17 Jahre                          - Die Ausbildung kann aber schon mit dem 16. Lebensjahr  begonnen werden.
Fliegerärztliche Tauglichkeit                 - Sie benötigen hierzu die Stufe II. empfohlene Fliegerärzte finden Sie im Anhang
Zuverlässigkeit des Bewerbers             - Erhebliche gerichtliche Bestrafungen, Trunksucht, Medikamentensucht, Entmündigung usw.
 
Dem Ausbildungsleiter müssen folgende Unterlagen zu Beginn der Ausbildung vorliegen:
 
-         Personalausweis oder Pass
-         Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
-         Eine Erklärung über schwebende Strafverfahren und das ein Führungszeugnis beantragt wurde.
-         Bei minderjährigen Bewerbern eine Zustimmungserklärung durch den gesetzlichen Vertreter.
 
Im weiteren werden in der Ausbildung benötigt:
 
-         Kopie des erworbenen Funksprechzeugnisses
      (Die Ausbildung hierzu ist in unserem Luftrechtunterricht integriert.)
-         Nachweis über Teilnahme am Unterricht in Sofortmaßnahmen am Unfallort
      (Der Nachweis darf nicht älter als 2 Jahre sein. Wir bieten diese Schulung in unserer
      Flugschule ebenfalls an.)
 
Sie erhalten also bei uns ein kompaktes Ausbildungsprogramm und sparen sich somit viele zeitliche Aufwendungen!
 
Ausbildungsinhalt
 
Dazu werden mehrere Stufen angeboten und Sie entscheiden selbst nach den späteren fliegerischen Bedürfnissen und den materiellen Möglichkeiten wie Ihre spätere Qualifikation aussehen wird.
 
1. PPL/A
 
-         PPL/A national  - national nutzbarer PPL mit der Möglichkeit Flugzeuge bis max. 750 Kg
                                      Abfluggewicht in der Bundesrepublik zu fliegen (max. mit 2 Personen)
-         PPL/A national  - wie oben mit Klassenberechtigung für 2000 kg (max. mit 4 Personen)
-         PPL JAR-FCL   - Eine Lizenz, die das uneingeschränkte Fliegen im Luftraum der EU auf
                                      den im Pilotenschein eingetragenen Mustern ermöglicht 
 
2. Luftsportgeräteführer
 
      -     Fliegen auf Ultraleichtflugzeugen
Die Ausbildung erfolgt in einer Theorie- und Praxisausbildung. Theorie- und Praxisausbildung dürfen parallel betrieben werden.
 
Inhalt der Theorieausbildung:
 
-         Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften einschließlich der Ausbildung zum Funksprechzeugnis
-         Navigation
-         Meteorologie
-         Aerodynamik
-         Flugzeugtechnik
-         Verhalten in besonderen Fällen
-         Menschliches Leistungsvermögen
 
Die Gesamtausbildungszeit beträgt ca. 65 bis 100 Unterrichtsstunden, je nach gewünschter Qualifikation.
 
Inhalt der Praxisausbildung:
 
-         Umgang mit dem Flugzeug am Boden und in der Luft (allg. Grundlagen)
-         Platzrundenverkehr zum Erlernen von Start und Landung
-         Verhalten des Flugzeuges in besonderen Fluglagen
-         Navigationsflüge
-         Flüge zu Verkehrsflughäfen (bei der UL - Ausbildung nicht gefordert, kann aber angeboten werden)
-         Soloflüge am Flugplatz und auf der Flugstrecke
-         Prüfungsvorbereitung
 
Die minimale Gesamtausbildungszeit beträgt ca. 30 bis 50 Flugstunden, je nach gewünschter Qualifikation.
 
Bedingungen für die Verlängerung der Lizenz
 
-         12 Flugstunden innerhalb der letzten 2 Jahre und ein Flug von mindestens 1 Stunde mit Fluglehrer
-         Eine weitere fliegerische Tauglichkeit - durch den Fliegerarzt bestätigt.
 
 
Ein von uns empfohlener Fliegerarzt:
 
Dr. Jürgen Wirth
Praxis am Flughafen Berlin Schönefeld
Fliegeruntersuchungsstelle
Block B 027
12521 Berlin
030/60913830